IntuneWin – OttoMath

IntuneWin – OttoMath

Der OttoMath zum Rechnenlernen v 24.5.19

IntuneWin-Paket zum Verteilen über Intune.

Der OttoMath zum Rechnenlernen wurde und wird von Dipl.-Päd. Otto Mantler aus der Unterrichtspraxis heraus entwickelt.
Die App ist ein riesiges Programmpaket mit hunderten Modulen für alle Lernniveaus.
Ideal auch zur Therapie von Rechenschwäche (Dyskalkulie) und zur Begabungs- und Begabtenförderung.

Infos auf Lernspiele.at und im zugehörigen Handbuch.

OttoMath

OttoMath

Der OttoMath zum Rechnenlernen v 2.0.2.4

Programmpaket zur Installation auf dem Server.

Der OttoMath zum Rechnenlernen wurde und wird von Dipl.-Päd. Otto Mantler aus der Unterrichtspraxis heraus entwickelt.
Die App ist ein riesiges Programmpaket mit hunderten Modulen für alle Lernniveaus.
Ideal auch zur Therapie von Rechenschwäche (Dyskalkulie) und zur Begabungs- und Begabtenförderung.

Infos auf Lernspiele.at und im zugehörigen Handbuch.

Sweet Home 3D

Sweet Home 3D

Sweet Home 3D v7.5
Sweet Home 3D ist ein frei erhältlicher Innenraum-Planer der ihnen beim Einrichten ihrer Wohnung hilft – auf einem 2D Plan mit 3D Ansicht.
Generiertes MSI- und MST-File

Alice 3

Alice 3

Alice 3 – v3.8.0.0
Alice 3 ist Entwicklungs-Umgebung für die Programmiersprache Alice. Der Schwerpunkt liegt auf objektorientierten Konzepten.

Generiertes MSI- und MST-File. Es wird eine JAVA-Installation vorausgesetzt.
Achtung: 1,4 GB – die Installation dauert entsprechend lange!

Serverlos Schule – Package-Files für Hardwarehash

Serverlos Schule – Package-Files für Hardwarehash

Package-Dateien für das Auslesen des Geräte-Hardwarehashes mittels USB-Stick

Angefügte Info-Datei lesen!

Infos in der Grunddokumentation ServerloseSchule_Teil1_Geräteverwaltung_ohne_Server_v24.03.pdf beachten!

MS365 Verwaltungstool

MS365 Verwaltungstool

Das MS365–Verwaltungstool wurde vorrangig für die Geräte der Geräteinitiative des Bundes programmiert, um diese aus der Microsoft 365 Intune Verwaltung zu löschen.
Sollte das Antivirenprogramm das Programm als Virus erkennen, muss es als vertrauenswürdig markiert und zugelassen werden. Siehe Kapitel 2.4 in der beiliegenden Anleitung.